Schulkonferenz

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Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium unserer Schule. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter Herr Büscher. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze und eigene Vorschläge verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

Die nächste Sitzung findet statt am:

  • Dienstag, 22. September um 20:00 Uhr im Lehrerzimmer
Schulkonferenz | Mitglieder6 ElternvertreterInnen6 LehrervertreterInnen
ElternvertreterIn
ElternvertreterIn
ElternvertreterIn
ElternvertreterIn
ElternvertreterIn
ElternvertreterIn
Julia SchulteKlasse 1aLehrervertreterin
Lisa IdczakKlasse 1cLehrervertreterin
Edith HauptKlasse 2aLehrervertreterin
Sylivia KipperKlasse 2bLehrervertreterin
Anke GrümmeKlasse 3aLehrervertreterin
Tim BoldtKlasse 4bLehrervertreter
Vorsitz
Torsten BüscherSchulleitung
Andrea EngelkeSchulleitung


Die Schulkonferenz kann unter anderem Beschlüsse zu folgenden Themen fassen:

  • Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule
  • das Schulprogramm
  • Grundsatzfragen der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden
  • Grundsätze für die Einführung zugelassener Schulbücher und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln
  • Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung
  • Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze für den schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht
  • Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen
  • die Ausgestaltung der Eingangsphase in der Grundschule
  • die Schulordnung einschließlich der Haus- und Pausenordnung und Grundsätze der Aufsichtsführung sowie Grundsatzfragen der Aufrechterhaltung der Ordnung der Schule
  • die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern
  • Grundsätze der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule
  • Grundsätze über die Verteilung der der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Vorschläge für die Ausstattung der Schule
  • die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit und die Zahl der Unterrichtstage in der Woche und die Daten der beweglichen Ferientage
  • Grundsätze für Schulausflüge
  • Veranstaltungen der Schule (Tag der offenen Tür, Projektwoche, Theaterbesuche, Wettbewerbe, Schulfeste)
  • Maßnahmen zur Schulwegsicherung
  • Vorschläge bei der Namensgebung für die Schule
  • Empfehlungen für die Verwendung technischer Unterrichtsmittel
  • grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger (Schülerbeförderung, Hausaufgabenhilfe), dem Trägern der Jugendhilfe (Jugendamt, Schulpsychologe, soziale Dienste)
  • Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Wahrung des Gleichberechtigungsgebots
  • sonstige Angelegenheiten, die der Konferenz von den Schulaufsichtsbehörden übertragen sind.