Beurlaubung

Eine Beurlaubung für Ereignisse, die vorher bekannt sind (z.B. Familienanlässe, religiöse Gründe, Teilnahme an Wettbewerben, etc.) ist grundsätzlich rechtzeitig vorher mit schriftlicher Begründung zu beantragen. Beurlaubungen bis zu einem Tag können von der Klassenlehrerin genehmigt werden. Beurlaubungen von mehr als einem Tag müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur aus wichtigen Gründen in Ausnahmefällen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Akten zu nehmen.