Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung Ihres Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen.
In Grundschulen gibt es für Eltern zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam mit Lehrkräften Ziele und Regelungen zu erarbeiten und festzulegen, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. Diese Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden oder sie auf sinnvolle Weise zu lösen.
Neben der gemeinsamen Weiterentwicklung des Schulprogramms erarbeiten Eltern in vielen Schulen mit den Lehrkräften auch „Erziehungsvereinbarungen“, um eine lernfördernde und konfliktarme Atmosphäre zu schaffen.
In der Broschüre “Elternmitwirkung” des Schulministeriums finden Sie weitere interessante Informationen.
Wir freuen uns, wenn Sie Interesse haben, in einem der folgenden Gremien als Eltern an der Peter-Wust-Schule mitwirken:
| Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden.
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin die Themen der Tagesordnung fest.
| Schulpflegschaft
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
| Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Quelle, Bildmaterial sowie weitere Informationen: www.schulministerium.nrw.de