Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
auch wir konnten der Presse bzw. der neuen Coronaschutzverordnung entnehmen, dass schulpflichtige Kinder ab dem 20. August generell als getestete Personen gelten und keine Testbescheinigungen mehr benötigen.
Die aktuelle Schulmail vom 25. August aus dem Ministerium verweist auf die Regelungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der aktuellen Fassung vom 23. August 2021.
Dort heißt es in §2 Absatz 8 Satz 3:
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Demzufolge sind keine Schülerausweise oder anderweitige Bescheinigungen für Ihre Grundschulkinder notwendig. Damit entfällt laut Ministerium grundsätzlich auch das berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Schultestbescheinigung gemäß § 3 Abs. 4 Coronabetreuungsverordnung, die wir „auf Wunsch“ aber ausstellen.