Schützen, Impfen und Testen
Parallel zu den Impfungen des Personals wird es nun eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Kinder, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
“Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.”
Die Durchführung der Selbsttests wird für die Kinder in der Schule angeboten. Alternativ ist es möglich, ein negatives Testungsergebnis (höchstens 48 Stunden alt) nachzuweisen (Bürgertest). Kinder, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am zukünftigen Präsenzunterricht teilnehmen.
Bis Freitag werden wir unsere Planungen zur Durchführung abgeschlossen haben und Sie umfassend informieren. Neben Fragen zu den Testungen (Durchführung, Testpflicht, Umgang mit Ergebnissen, ,…) hoffen wir, Ihnen bis dahin Informationen für die kommende Schulwoche geben zu können.
Hier erneut erste Informationen, in die Sie sich gerne einlesen können:
– Schulmail vom 08.04.2021 (Seite des Schulministeriums)
– Offener Elternbrief der Ministerin Gebauer (Seite des Schulministeriums)
– Informationen zum Einsatz von Selbsttests (Firma Siemens) (Seite des Schulministeriums)
– Erklärvideo: Torben erklärt den Coronatest (Video YouTube)
– Auch die Übung der Durchführung eine Schnelltests vom Discounter kann sehr hilfreich sein