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Lollitest 3.0…

Schnelltests statt PCR-Einzel-Proben

Die rasant steigende Inzidenz wirkt sich auch deutlich auf die PCR-Pooltestungen an Grund-und Förderschulen aus. Dadurch sowie durch die Einzeltestungen werden landesweit enorme PCR-Testkapazitäten gebunden. Zudem hat die Regierung entschieden, dass die PCR-Kapazitäten vorrangig für Personen aus dem Bereich der kritischen Infrastruktur in Anspruch genommen werden müssen.

Mittlerweile erreichen die Labore eine Positivrate von über 20 Prozent!

Vor diesen Hintergründen kann eine Auflösung der positiven Pools nicht mehr sichergestellt werden. Daher hat das Ministerium kurzfristig folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime über die Presse mitgeteilt:

  • Auch weiterhin werden wir „Lolli“-PCR-Pooltests anwenden.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Kinder eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
  • Kinder eines positiv getesteten Pools werden bis zur nächsten Pooltestung TÄGLICH zu Unterrichtsbeginn mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
  • Kinder eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigenschnelltest begibt sich das infizierte Kind in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Wir bitten um Verständnis für die zuvor geschilderte und notwendige Vorgehensweise, die in der aktuellen Situation unausweichlich ist.

  • Sollte der Pooltest Ihres Kindes positiv sein, erfahren Sie dies per E-Mail von der Schule.
  • Am nächsten Morgen muss ein Schnelltest in der Schule oder ein Bürgertest erfolgen.
  • Ein Bürgertest vor dem Unterricht ist besonders empfehlenswert, da dieser zur Sicherheit aller anderen der Klasse beiträgt. Gerne kann ihr Kind aus diesem Grund zu spät zur Schule kommen.
  • Zudem müssen Sie am Folgetag unbedingt telefonisch erreichbar, falls der Selbsttest in der Schule Ihres Kindes positiv ist und Sie es abholen müssen.

Sobald wir endlich weitere Informationen für eine konkrete Umsetzung erhalten, melden wir uns wieder.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Torsten Büscher und Andrea Engelke


Weitere Informationen:
WDR, Di., 25.01., 18:30 Uhr
Schulministerium, Di. 25.01., 19:30 Uhr
Schulmail, Di., 25.01., 22:14 Uhr

Lollitest ab 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

kurz vor und nach den Weihnachtsferien wird es ein geändertes und laut Ministerium optimiertes Lolli-Testverfahren geben. Hier die wichtigsten Informationen aus der Schulmail vom 16.11.2021.


VOR DEN WEIHNACHTSFERIEN (22. Dezember 2021)

Gesamttestung
Am Mittwoch, 22.12.21 werden wir nochmals ALLE Kinder testen, um Ihnen einen sicheren Übergang in die Weihnachtsferien zu ermöglichen.


NACH DEN WEIHNACHTSFERIEN (ab dem 10. Januar 2022)

Pooltest
Zukünftig werden die Kinder an den bekannten Testtagen neben dem Pooltest auch eine individuelle Lolli-Probe abgeben. Diese sogenannte Rückstellprobe wird mit dem Pooltest ins Labor geschickt.

Rückstellprobe
Im Falle einer positiven Pooltestung wird die Rückstellprobe direkt im Labor ausgewertet. Damit bekommen wir als Schule und Sie als Eltern bis spätestens am nächsten Morgen um 6 Uhr eine Rückmeldung. Dies hat den Vorteil, dass die Kinder zukünftig ohne Unterbrechung am Präsenzunterricht teilnehmen, ein Tag in häuslicher Quarantäne bleibt ihnen erspart. Außerdem entfällt für Sie der Aufwand, Einzelproben durchzuführen und zur Schule zu bringen.

Negative Rückstellprobe
Die Familien der negativ getesteten Rückstellprobe werden zukünftig am Folgetag VOR dem Unterricht vom Labor informiert und können ohne Pause am Unterricht teilnehmen.

Positive Rückstellprobe
Die Familie des Kindes mit einer positiven Rückstellprobe wird zukünftig am Folgetag VOR dem Unterricht vom Labor informiert und über weitere Maßnahmen aufgeklärt. Ein Schulbesuch ist im Falle des positiven Befundes natürlich nicht erlaubt.

Registrierung
Voraussetzung für die Einführung dieser Optimierung ist die einmalige Registrierung aller Kinder mit ihren Stammdaten sowie den aktuellen Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bei den Laboren. Dies übernehmen wir als Schule.

Kommunikation
Eine “verfahrenserleichternde” Neuerung der Rückmeldestrategie des Lolli-Testverfahrens ist, dass die Kommunikation der auffälligen Pool- und aller Einzeltestergebnisse direkt zwischen den Laboren und den Erziehungsberechtigten ablaufen wird.


Hier weitere Informationen vom Land: