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Maskenpflicht und Testung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus der Presse und der Schulmail lassen sich aktuelle Informationen zur Aufhebung der Masken- und Testpflicht entnehmen. Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung und Details über das weitere Vorgehen an der Peter-Wust-Schule.


Maskenpflicht
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht seit dem 20. März keine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in Schulen vor. Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist. Die Landesregierung NRW hat entschieden, diese zu nutzen und die bestehende Coronabetreuungsverordnung bis zum 2. April 2022 aufrecht zu erhalten. Danach endet die Maskenpflicht; eine Woche vor den Osterferien…

Auch wenn wir uns darüber freuen, alle Kinder wieder lachen zu sehen, haben wir eine dringende Bitte: Damit wir alle gesund in die Osterferien starten können, begrüßen wir es ausdrücklich, wenn alle Kinder und Erwachsenen, zumindest in der Woche vor den Ferien freiwillig weiterhin eine Maske zu tragen!


Testpflicht
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die Testungen für alle Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Nach den Osterferien entfallen die Testungen, sofern es die Infektionslage zulässt.


Kontaktinformation
Bereits mit dem Aussetzen der schulischen Testungen Anfang März sollte die Kontaktnachverfolgung vom Gesundheitsamt übernommen werden. Aufgrund der starken Auslastung stellte sich dies als schwierig und langwierig dar. Daher haben wir als Schule, dank Ihrer schnellen Rückmeldungen bei positiven Ergebnissen, selbst die engen Kontaktfamilien informiert.

Dies ist uns aus schulischer Sicht besonders wichtig, damit Sie als betroffene Familie wissen, wenn Ihr Kind Kontakt hatte und ggf. eigenständig handeln können (mehr Testungen, Besuche reduzieren, Symptome beobachten, Distanzlernen). Die vielen guten Rückmeldungen und Nachfragen nehmen wir gerne zum Anlass, dies für den Vormittagsbereich bei positiven Bürger- oder PCR-Tests weiter so zu handhaben.


Friedliche Grüße, viel Sonne und viel Gesundheit!
Torsten Büscher & Andrea Engelke

Zurück zur Maskenpflicht!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie auch Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, wird ab morgen, Donnerstag, 02.12., die Maskenpflicht für die Kinder auch am Sitzplatz wieder eingeführt.

Unsere Schulministerin Yvonne Gebauer erklärt in ihrer Pressemitteilung: „In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.“

Da wir dies ohnehin seit einiger Zeit auf freiwilliger Basis umgesetzt haben und die Kinder auch am Sitzplatz die Masken überwiegend aufbehalten haben, kommen kaum Änderung auf uns zu (-> s. Elterninfo Nr. 08). Bitte besprechen auch Sie die neuen Regelungen mit Ihrem Kind und geben ihm auch wieder Masken zum Wechseln mit in die Schule.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!
Bleiben Sie alle gesund!

Torsten Büscher & Andrea Engelke

Bitte Maske tragen!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die aktuellen Fälle an unserer Schule (bisher waren es „nur“ drei…) sowie die steigenden Inzidenzwerte machen uns nachdenklich. Neben dem Maskentragen werden wir daher alle geplanten Aktionen mit vielen Kindern oder auch Eltern noch einmal sorgfältig überdenken. Sicherlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Maskenpflicht wieder eingeführt wird oder auch schulische Veranstaltungen wieder stärker reglementiert werden.

Bis dahin wollen wir vorsorglich handeln und bitten Sie um Ihre Mithilfe!

Wir haben uns dazu entschlossen, noch einmal mit allen Kindern über das freiwillige Tragen der Masken am Sitzplatz zu sprechen. Bitte sprechen auch Sie mit Ihrem Kind und erklären ihm noch einmal die Situation und die Dringlichkeit. Natürlich können wir Ihre Kinder nicht verpflichten, eine Maske am Sitzplatz zu tragen, viele Kinder tun dies aber bereits jetzt freiwillig und handeln damit vorsorglich und vorbildlich. Außerdem zeigen die ersten Fälle, dass weniger Kinder in Quarantäne müssen, wenn eine Maske getragen wird. 

Wir wünschen uns, dass möglichst viele Kinder dieser Empfehlung für einen verantwortungsvollen und besonnen Umgang mit der Pandemie folgen und bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Viele Grüße und passen Sie auf sich auf!

Torsten Büscher und Andrea Engelke
Schulleitung


Vielleicht haben auch viele von Ihnen die folgende Empfehlung der Stadt Münster gelesen:

Schuldezernent Thomas Paal hat sich angesichts rasant steigender Corona-Infektionszahlen dafür ausgesprochen, dass Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Empfehlung äußerte Paal während der Sondersitzung des Corona-Krisenstabs am Mittwoch. „Einige Schulen haben sich schon für den Weg der Vorsicht entschieden. Diesem Vorbild sollten möglichst viele folgen“, so Paal. Grundsätzlich sollten wieder OP-Masken im Schulgebäude und an den Sitzplätzen getragen werden, sagte er.

Maskenpflicht ab 02.11.

Liebe Eltern und Kinder der Peter-Wust-Schule,
vor den Ferien hat das Schulministerium angekündigt, die Maskenpflicht in der zweiten Woche nach den Ferien zu lockern. Gestern haben wir hierzu eine entsprechende Mail erhalten. Hier finden Sie Informationen für die Regelungen, die ab Dienstag, 02.11.2021 in Kraft treten.

MASKENPFLICHT

Für die Kinder ENTFÄLLT die Maskenpflicht,
– wenn die Kinder im Klassen- oder Betreuungsraum auf ihrem eigenen festen Platz sitzen
– wenn die Kinder draußen sind
Freiwillig kann die Maske natürlich jederzeit weiter getragen werden.

Für die Kinder GILT Maskenpflicht,
– an einem anderen als dem eigenen Sitzplatz
– beim Bewegen durch den Raum
– im gesamten restlichen Schulgebäude

Für die Erwachsenen des PWS-Teams ENTFÄLLT die Maskenpflicht,
– in Räumen, wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten werden kann
– im Außenbereich der Schule



UMGANG MIT POSITIVEN TESTERGEBNISSEN

Pool-Testung
Im Falle einer positiven Pool-Testung erhalten Sie von uns bis morgens um 7 Uhr eine Mail mit der Bitte, umgehend eine Einzeltestung durchzuführen. Ihr Kind darf an diesem Tag nicht in die Schule/Betreuung!

Einzeltestung
Für die Einzeltestung haben Sie alle ein Teströhrchen mit einem blauen Deckel bekommen (Foto oben). Bitte schauen Sie nach, ob dieses noch vorhanden ist und melden Sie sich ggf. im Büro. Am Morgen nach einer positiven Pool-Testung müssen Sie zuhause mit Ihrem Kind einen Lolli-Test durchführen. Das Teströhrchen muss bis spätestens 9 Uhr zur Schule gebracht werden.

Quarantäne
Sobald wir wissen, welcher Einzeltest positiv war, erhalten Sie eine Information von uns und dem Gesundheitsamt. Gleiches gilt für die direkten Sitznachbarn. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.

Alle nicht betroffenen Familien werden ebenfalls per Mail informiert und die Kinder können am Folgetag die Schule wieder besuchen.


SCHULGELÄNDE
Wir weisen darauf hin, dass zum Betreten des Schulgebäudes weiterhin stets die 3G-Regel gilt sowie eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und die Nutzung des Bürofensters.


Nun freuen wir uns auf einen fast maskenfreien Unterricht mit Ihren Kindern und bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße vom Team der Peter-Wust-Schule

Maskenpflicht

Stand: Donnerstag, 17.06., 10:02 Uhr

Liebe Eltern und Kinder der PWS!

Wie wir gestern aus den Nachrichten hören konnten, hat unsere Schulministeriun Frau Gebauer angekündigt, dass ab kommenden Montag, 21. Juni, die Maskenpflicht auf dem Schulhof aufgehoben wird. Diese Nachricht wurde mit der Schulmail vom heute bestätigt.

Endlich! Bei den niedrigen Inzidenzwerten und den aktuellen Temperaturen war es zuletzt mindestens grenzwertig, die Masken weiterhin tragen zu müssen. Daher freuen wir uns sehr, insbesondere für die Kinder.

  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassenräumen, in Sporthallen, auf Fluren sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Hier die entsprechenden Presseinfos: WDR, Schulmail

Masken im Unterricht?

Ab Montag (23. November) scheinen verschärfte Corona-Regeln in den Münsteraner Schulen zu gelten. Den Informationen aus der Presse kann man entnehmen, dass eine generelle Maskenpflicht eingeführt werden soll. Demnach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch dann verpflichtend, wenn ein Abstand von 1,50m eingehalten werden kann.

Diese Entscheidung begrüßen wir, zumal diese Regel an der Peter-Wust-Schule schon länger umgesetzt wird. Offiziell liegen uns hierzu aber keine Informationen vor! Zum Thema Ferienbeginn übrigens auch noch nicht!

Ebenso wird darüber diskutiert, ob es auch für Grundschulkinder eine Maskenpflicht im Unterricht geben soll. Derzeit gilt bei uns die Sitzplatzregel. Nur an ihrem festen Sitzplatz im Unterricht dürfen die Kinder ihre Maske absetzen, ansonsten gilt die Maskenpflicht.

Wie denken Sie darüber? Nennen Sie uns Ihre Meinung!

Masken im Unterricht?

Sitzplatzregelung bleibt!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit der Schulmail vom 30.09.2020 gelten für Grundschulen in NRW neue Regelungen in Bezug auf den Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Kinder eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Diese Regelung kann durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch im Klassenraum aufgehoben werden.

Da sich alle Menschen der Peter-Wust-Schule, vor allem aber die Kinder, gut an die derzeitigen Regelungen gewöhnt haben, werden wir die Sitzplatzregelung zunächst bis zu den Herbstferien beibehalten. An ihrem Sitzplatz werden die Kinder weiterhin keine Maske tragen. ? In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und mit Blick auf die Herbstferien, scheint uns dieses Vorgehen angemessen.

Generell freut uns diese Regelung natürlich sehr und wird auch bei uns ihre Umsetzung finden!

Die Zeit bis zu den und in den Herbstferien werden wir intensiv nutzen, um unser Hygienekonzept ggf. zu erweitern und über Gruppenmischungen zur Förderung nachzudenken. Hierzu warten wir die Entwicklung der Infektionszahlen ab und informieren Sie rechtzeitig.

Für Rückfragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Torsten Büscher