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Maskenpflicht ab 02.11.

Liebe Eltern und Kinder der Peter-Wust-Schule,
vor den Ferien hat das Schulministerium angekündigt, die Maskenpflicht in der zweiten Woche nach den Ferien zu lockern. Gestern haben wir hierzu eine entsprechende Mail erhalten. Hier finden Sie Informationen für die Regelungen, die ab Dienstag, 02.11.2021 in Kraft treten.

MASKENPFLICHT

Für die Kinder ENTFÄLLT die Maskenpflicht,
– wenn die Kinder im Klassen- oder Betreuungsraum auf ihrem eigenen festen Platz sitzen
– wenn die Kinder draußen sind
Freiwillig kann die Maske natürlich jederzeit weiter getragen werden.

Für die Kinder GILT Maskenpflicht,
– an einem anderen als dem eigenen Sitzplatz
– beim Bewegen durch den Raum
– im gesamten restlichen Schulgebäude

Für die Erwachsenen des PWS-Teams ENTFÄLLT die Maskenpflicht,
– in Räumen, wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten werden kann
– im Außenbereich der Schule



UMGANG MIT POSITIVEN TESTERGEBNISSEN

Pool-Testung
Im Falle einer positiven Pool-Testung erhalten Sie von uns bis morgens um 7 Uhr eine Mail mit der Bitte, umgehend eine Einzeltestung durchzuführen. Ihr Kind darf an diesem Tag nicht in die Schule/Betreuung!

Einzeltestung
Für die Einzeltestung haben Sie alle ein Teströhrchen mit einem blauen Deckel bekommen (Foto oben). Bitte schauen Sie nach, ob dieses noch vorhanden ist und melden Sie sich ggf. im Büro. Am Morgen nach einer positiven Pool-Testung müssen Sie zuhause mit Ihrem Kind einen Lolli-Test durchführen. Das Teströhrchen muss bis spätestens 9 Uhr zur Schule gebracht werden.

Quarantäne
Sobald wir wissen, welcher Einzeltest positiv war, erhalten Sie eine Information von uns und dem Gesundheitsamt. Gleiches gilt für die direkten Sitznachbarn. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.

Alle nicht betroffenen Familien werden ebenfalls per Mail informiert und die Kinder können am Folgetag die Schule wieder besuchen.


SCHULGELÄNDE
Wir weisen darauf hin, dass zum Betreten des Schulgebäudes weiterhin stets die 3G-Regel gilt sowie eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und die Nutzung des Bürofensters.


Nun freuen wir uns auf einen fast maskenfreien Unterricht mit Ihren Kindern und bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße vom Team der Peter-Wust-Schule

Wieder ist es passiert!

Die neue Schulmail ist da! Wie wir heute morgen aus Zeitung und Radio erfahren haben, gibt es neue Informationen aus dem Schulministerium. Ja okay, gestern sind wir Schulen per Mail informiert worden – um 17:02 Uhr! Daher bitten wir die nun etwas verspätete Informationsweitergabe zu entschuldigen…


SCHULBETRIEB
Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden.

>>> Also machen wir mit dem Wechselunterricht weiter. Hoffentlich! <<<


TESTUNGEN
Da die Testbedingungen der weiterführenden Schulen nicht für die Grundschule geeignet sind, ist die Landesregierung bestrebt, den Grund- und Förderschulen schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Wir hoffen auf sogenannte Pooltestungen (-> LINK) mit der “Lolli-Methode”, die in Köln bereits erprobt werden.

>>> Gute Idee. Informationen folgen! <<<


WEITERE INFORMATIONEN
Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.

>>> Wir melden uns, wenn es was Neues gibt! <<<


Die Landesregierung wünscht uns trotz der sich gegenwärtig stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest. Die Zeit danach wird für uns alle ganz sicher weiterhin herausfordernd und anstrengend bleiben. Für unsere bisherige Unterstützung und für unseren besonderen Einsatz in der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie dankt sie uns sehr.

>>> Ich Ihnen auch! <<<


Sitzplatzregelung bleibt!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit der Schulmail vom 30.09.2020 gelten für Grundschulen in NRW neue Regelungen in Bezug auf den Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Kinder eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Diese Regelung kann durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch im Klassenraum aufgehoben werden.

Da sich alle Menschen der Peter-Wust-Schule, vor allem aber die Kinder, gut an die derzeitigen Regelungen gewöhnt haben, werden wir die Sitzplatzregelung zunächst bis zu den Herbstferien beibehalten. An ihrem Sitzplatz werden die Kinder weiterhin keine Maske tragen. ? In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und mit Blick auf die Herbstferien, scheint uns dieses Vorgehen angemessen.

Generell freut uns diese Regelung natürlich sehr und wird auch bei uns ihre Umsetzung finden!

Die Zeit bis zu den und in den Herbstferien werden wir intensiv nutzen, um unser Hygienekonzept ggf. zu erweitern und über Gruppenmischungen zur Förderung nachzudenken. Hierzu warten wir die Entwicklung der Infektionszahlen ab und informieren Sie rechtzeitig.

Für Rückfragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Torsten Büscher