Testinfos 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier aktuelle Informationen rund um das Thema Corona. Aufgrund der auch in Münster stark ansteigenden Fallzahlen haben wir an dieser Stelle alles Wichtige zusammengefasst. Bitte lesen Sie diese Nachricht gründlich durch und unterstützen Sie uns auch weiterhin durch Ihren vorsorglichen und umsichtigen Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen.

WICHTIG | Schulinfo
Bitte informieren Sie uns unverzüglich per Mail an die Klassenlehrkraft und an schulleitung@pws.ms.de über eine positive Testung Ihres Kindes in der Schule oder Zuhause; egal ob Schnelltest oder PCR-Test! Sie erhalten dann umgehend Information von uns, was aus schulischer Sicht, zu tun ist. Außerdem sollten Sie alle möglichen Kontaktpersonen im privaten Umfeld kontaktieren.


TESTUNGEN | Schule
Wie bereits mitgeteilt, finden die PCR-Lollitestungen weiterhin zweimal in der Woche statt. An den Testungen nehmen alle Kinder teil. Genesene Kinder dürfen in den ersten acht Wochen nach der Quarantäne nicht getestet werden, da noch vorhandene Viruspartikel zu einem positiven Poolergebnis führen könnten. Im Falle einer positiven Pooltestung findet im Labor umgehend eine Auswertung der Einzeltests statt. Ist der Test Ihres Kindes positiv, erhalten Sie direkt vom Labor eine Nachricht. Das gesamte PWS-Team testet sich dreimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest.

TESTUNGEN | Privat
Aufgrund der hohen Infektionszahlen kommt es auch im privaten Umfeld immer häufiger zu positiven Testergebnissen. Um alle Kontaktpersonen möglichst schnell informieren zu können, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. So können wir das Gesundheitsamt unterstützen und durch die eigenständige Kontaktermittlung schneller reagieren. 

QUARANTÄNE | Regelung
Für positiv getestete Kinder gilt eine Quarantänezeit von 10 Tagen. Diese kann bei Symptomfreiheit nach 7 Tagen durch einen negativen PCR-Test aufgehoben werden. Für enge Kontaktpersonen gilt eine Quarantänezeit von 10 Tagen. Diese kann bei Symptomfreiheit nach 5 Tagen durch einen negativen Schnelltest aufgehoben werden. Der Nachweis muss der Schule in beiden Fällen vor dem Wiederbesuch schriftlich vorgelegt werden. Außerdem erhalten Sie in beiden Fällen zunächst Informationen von uns und anschließend Anweisungen vom Gesundheitsamt per Mail. Diese Mail gilt als Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. 

DISTANZUNTERRICHT | Lernmaterial
Alle Kinder, die sich in Quarantäne befinden, erhalten Lernmaterialien für den Distanzunterricht. Hierzu werden sich die zuständigen Klassenlehrkräfte mit Ihnen in Verbindung setzen und die Über- oder Weitergabe bzw. Fragen klären.

VERORDNUNGEN | Links
Weitere Informationen, Schutzverordnungen und wichtige Links finden Sie unter folgender Adresse: https://www.land.nrw/corona


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit all diesen erweiterten Maßnahmen hoffen wir, den Präsenzunterricht aufrechterhalten und Ihre Kinder weiterhin in Präsenz beschulen und betreuen zu können. Sollten Sie zu den Maßnahmen oder anderen Dingen Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Torsten Büscher & Andrea Engelke